Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 191a

Weitere richterliche Behörden des Bundes

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen. Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Das Gesetz kann weitere richterliche Behörden des Bundes vorsehen.

Zuletzt aktualisiert: 2024