BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 191a
Weitere richterliche Behörden des Bundes
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen. Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Das Gesetz kann weitere richterliche Behörden des Bundes vorsehen.
Zuletzt aktualisiert: 2024