Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 49

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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