Artikel 123
Strafrecht
Einfach erklärt
Das Strafrecht ist Sache des Bundes. Die Kantone sind für Gerichte und Strafvollzug zuständig.
Gesetzestext
1Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist Sache des Bundes.
2Für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie den Straf- und Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
3Der Bund kann Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug erlassen. Er kann den Kantonen Beiträge gewähren:
- a.für die Errichtung von Anstalten;
- b.für Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug;
- c.an Einrichtungen, die erzieherische Massnahmen an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollziehen.