Bundesverfassung
Zurück zu: Alle Artikel
BundesverfassungGrundrechte🤝Gesellschaft

Artikel 18

Sprachenfreiheit

Einfach erklärt

Jede Person darf frei wählen, welche Sprache sie spricht.

Gesetzestext

Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.

Zuletzt aktualisiert: 2024