BundesverfassungGrundrechte
Artikel 13
Schutz der Privatsphäre
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Zuletzt aktualisiert: 2024