Bundesverfassung
Zurück zu: Föderalismus
BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 57

Sicherheit

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.

Zuletzt aktualisiert: 2024