Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 183

Finanzen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bundesrat erarbeitet den Finanzplan, entwirft den Voranschlag und erstellt die Staatsrechnung. Er sorgt für eine ordnungsgemässe Haushaltführung.

Zuletzt aktualisiert: 2024