Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 22

Versammlungsfreiheit

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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