Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 29a

Rechtsweggarantie

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

Zuletzt aktualisiert: 2024