BundesverfassungGrundrechte
Artikel 29a
Rechtsweggarantie
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.
Zuletzt aktualisiert: 2024