Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 34

Politische Rechte

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die politischen Rechte sind gewährleistet. Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.

Zuletzt aktualisiert: 2024