Bundesverfassung
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Artikel 188

Stellung des Bundesgerichts

Einfach erklärt

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es verwaltet sich selbst.

Gesetzestext

1Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.

2Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.

3Das Gericht verwaltet sich selbst.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Staatsleitung

Artikel 189

Zuständigkeiten des Bundesgerichts

Einfach erklärt

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung von Bundesrecht, Völkerrecht und kantonalen Rechten. Es entscheidet auch Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen.

Gesetzestext

1Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:

  • a.von Bundesrecht;
  • b.von Völkerrecht;
  • c.von interkantonalem Recht;
  • d.von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
  • e.der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
  • f.von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.

2Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

3Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.

4Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz.

Staatsleitung

Artikel 148

Stellung

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung ist die höchste Gewalt im Bund. Sie besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat.

Gesetzestext

1Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.

2Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.

Staatsleitung

Artikel 174

Bundesrat

Einfach erklärt

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.

Gesetzestext

Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

Staatsleitung

Artikel 191

Zugang zum Bundesgericht

Einfach erklärt

Der Zugang zum Bundesgericht ist gesetzlich gewährleistet. Für weniger wichtige Fälle kann eine Streitwertgrenze gelten.

Gesetzestext

1Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht.

2Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen.

3Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen.

4Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Staatsleitung

Artikel 144

Unvereinbarkeiten

Einfach erklärt

Niemand kann gleichzeitig dem Nationalrat, Ständerat, Bundesrat oder Bundesgericht angehören. Bundesräte und Bundesrichter dürfen kein anderes Amt ausüben.

Gesetzestext

1Die Mitglieder des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates sowie die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts können nicht gleichzeitig einer anderen dieser Behörden angehören.

2Die Mitglieder des Bundesrates und die vollamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichts dürfen kein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden und keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.

3Das Gesetz kann weitere Unvereinbarkeiten vorsehen.