BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 148
Stellung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.
Zuletzt aktualisiert: 2024