Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 150

Zusammensetzung und Wahl des Ständerates

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen je zwei Abgeordnete. Die Wahl in den Ständerat wird vom Kanton geregelt.

Zuletzt aktualisiert: 2024