Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 44

Grundsätze

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand. Sie leisten einander Amts- und Rechtshilfe. Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund werden nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt.

Zuletzt aktualisiert: 2024