Artikel 44
Grundsätze
Einfach erklärt
Bund und Kantone unterstützen sich gegenseitig und arbeiten zusammen. Streitigkeiten werden möglichst durch Verhandlung gelöst.
Gesetzestext
1Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen.
2Sie schulden einander Rücksicht und Beistand. Sie leisten einander Amts- und Rechtshilfe.
3Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund werden nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt.