BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 44
Grundsätze
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand. Sie leisten einander Amts- und Rechtshilfe. Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund werden nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt.
Zuletzt aktualisiert: 2024