Artikel 157
Gemeinsame Verhandlung
Einfach erklärt
Nationalrat und Ständerat tagen gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung, um Wahlen durchzuführen, Zuständigkeitskonflikte zu lösen und Begnadigungen auszusprechen.
Gesetzestext
1Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten, um:
- a.Wahlen vorzunehmen;
- b.Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden;
- c.Begnadigungen auszusprechen.
2Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.