Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 157

Gemeinsame Verhandlung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten, um: a. Wahlen vorzunehmen; b. Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden; c. Begnadigungen auszusprechen. Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.

Zuletzt aktualisiert: 2024