Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 176

Vorsitz

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann nicht zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten des folgenden Jahres gewählt werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024