Artikel 176
Vorsitz
Einfach erklärt
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident wird für ein Jahr gewählt und führt den Vorsitz im Bundesrat. Eine Wiederwahl im Folgejahr ist nicht möglich.
Gesetzestext
1Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat.
2Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden von der Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundesrates auf die Dauer eines Jahres gewählt.
3Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann nicht zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten des folgenden Jahres gewählt werden.