Artikel 5a
Subsidiarität
Einfach erklärt
Staatliche Aufgaben sollen möglichst auf der tiefsten geeigneten Ebene erledigt werden (Gemeinde vor Kanton vor Bund).
Gesetzestext
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.