BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 5a
Subsidiarität
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.