Artikel 192
Grundsatz
Einfach erklärt
Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise geändert werden.
Gesetzestext
1Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden.
2Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.