Artikel 127
Grundsätze der Besteuerung
Einfach erklärt
Steuern müssen im Gesetz geregelt sein. Sie sollen allgemein, gleichmässig und nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Doppelbesteuerung zwischen Kantonen ist verboten.
Gesetzestext
1Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln.
2Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.
3Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen.