Artikel 129
Steuerharmonisierung
Einfach erklärt
Der Bund harmonisiert die Steuersysteme von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Steuersätze bleiben aber Sache der Kantone.
Gesetzestext
1Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone.
2Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge.
3Der Bund kann Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen.