Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 75a

Vermessung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Landesvermessung ist Sache des Bundes. Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessung. Er kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen.

Zuletzt aktualisiert: 2024