BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 75a
Vermessung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Landesvermessung ist Sache des Bundes. Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessung. Er kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen.
Zuletzt aktualisiert: 2024