BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 98
Banken und Versicherungen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgabe und Stellung der Kantonalbanken Rechnung. Er kann Vorschriften erlassen über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen. Er erlässt Vorschriften über das Privatversicherungswesen.
Zuletzt aktualisiert: 2024