BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 134
Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten.
Zuletzt aktualisiert: 2024