Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 80

Tierschutz

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Tiere. Er regelt insbesondere: a. die Tierhaltung und die Tierpflege; b. die Tierversuche und die Eingriffe am lebenden Tier; c. die Verwendung von Tieren; d. die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen; e. den Tierhandel und die Tiertransporte; f. das Töten von Tieren. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Zuletzt aktualisiert: 2024