BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 80
Tierschutz
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Tiere. Er regelt insbesondere: a. die Tierhaltung und die Tierpflege; b. die Tierversuche und die Eingriffe am lebenden Tier; c. die Verwendung von Tieren; d. die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen; e. den Tierhandel und die Tiertransporte; f. das Töten von Tieren. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Zuletzt aktualisiert: 2024