Artikel 182
Rechtsetzung und Vollzug
Einfach erklärt
Der Bundesrat erlässt Verordnungen, wenn Verfassung oder Gesetz ihn dazu ermächtigen. Er sorgt für den Vollzug der Gesetze.
Gesetzestext
1Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist.
2Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse der Bundesversammlung und der Urteile richterlicher Behörden des Bundes.