Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 138

Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen. Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Zuletzt aktualisiert: 2024