Artikel 3
Kantone
Einfach erklärt
Die Kantone sind eigenständig, solange die Bundesverfassung sie nicht einschränkt. Was nicht dem Bund gehört, gehört den Kantonen.
Gesetzestext
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.