BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 194
Teilrevision
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden. Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen. Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.
Zuletzt aktualisiert: 2024