Bundesverfassung
Zurück zu: Alle Artikel
BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 194

Teilrevision

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden. Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen. Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

Zuletzt aktualisiert: 2024