BundesverfassungGrundrechte
Artikel 27
Wirtschaftsfreiheit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.
Zuletzt aktualisiert: 2024