Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung🗳️Politik & Demokratie

Artikel 174

Bundesrat

Einfach erklärt

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz – die oberste leitende und vollziehende Behörde.

Gesetzestext

Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Staatsleitung

Artikel 171

Aufträge an den Bundesrat

Einfach erklärt

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen.

Gesetzestext

Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.

Staatsleitung

Artikel 188

Stellung des Bundesgerichts

Einfach erklärt

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es verwaltet sich selbst.

Gesetzestext

1Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes.

2Das Gesetz bestimmt die Organisation und das Verfahren.

3Das Gericht verwaltet sich selbst.

Staatsleitung

Artikel 187

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Einfach erklärt

Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.

Gesetzestext

1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • a.Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
  • b.Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
  • c.Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
  • d.Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.

2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.

Staatsleitung

Artikel 181

Initiativrecht

Einfach erklärt

Der Bundesrat legt der Bundesversammlung Gesetzesentwürfe vor.

Gesetzestext

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen.

Staatsleitung

Artikel 184

Beziehungen zum Ausland

Einfach erklärt

Der Bundesrat führt die Aussenpolitik, vertritt die Schweiz nach aussen und schliesst Verträge ab. Er legt sie der Bundesversammlung zur Genehmigung vor.

Gesetzestext

1Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.

2Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.

3Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.