Artikel 155
Parlamentsdienste
Einfach erklärt
Die Bundesversammlung hat eigene Parlamentsdienste und kann Stellen der Bundesverwaltung beiziehen.
Gesetzestext
Die Bundesversammlung verfügt über Parlamentsdienste. Sie kann Dienststellen der Bundesverwaltung beiziehen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.