Artikel 158
Öffentlichkeit der Sitzungen
Einfach erklärt
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich.
Gesetzestext
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich.
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
Regierungspolitik
Der Bundesrat bestimmt die Ziele seiner Politik, plant die staatlichen Tätigkeiten und informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit.
1Der Bundesrat bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten.
2Er informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
Gerichtliche Verfahren
Jede Person hat das Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.
1Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.
2Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
3Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
Sessionen
Die Räte treffen sich regelmässig zu Sessionen. Ein Viertel der Mitglieder oder der Bundesrat können eine ausserordentliche Session verlangen.
1Die Räte versammeln sich regelmässig zu Sessionen. Das Gesetz regelt die Einberufung.
2Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.
Totalrevision
Eine komplette Neufassung der Verfassung kann vom Volk, einem Rat oder der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Stimmt das Volk zu, werden beide Räte neu gewählt.
1Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der beiden Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
2Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so entscheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.
3Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt.
4Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden.
Getrennte Verhandlung
Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt. Für Beschlüsse müssen beide Räte übereinstimmen.
1Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt.
2Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereinstimmung beider Räte erforderlich.
3Das Gesetz sieht Bestimmungen vor, um sicherzustellen, dass bei Uneinigkeit der Räte Beschlüsse zu Stande kommen über: