Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 151

Sessionen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Räte versammeln sich regelmässig zu Sessionen. Das Gesetz regelt die Einberufung. Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.

Zuletzt aktualisiert: 2024