Bundesverfassung
Zurück zu: Wer regiert die Schweiz?
BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 158

Öffentlichkeit der Sitzungen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Sitzungen der Räte sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

Zuletzt aktualisiert: 2024