Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 180

Regierungspolitik

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bundesrat bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten. Er informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Zuletzt aktualisiert: 2024