BundesverfassungGrundrechte
Artikel 10
Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
Zuletzt aktualisiert: 2024