BundesverfassungGrundrechte
Artikel 26
Eigentumsgarantie
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Das Eigentum ist gewährleistet. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.
Zuletzt aktualisiert: 2024