Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 26

Eigentumsgarantie

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Das Eigentum ist gewährleistet. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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