Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen⚖️Recht & Justiz

Artikel 124

Opferhilfe

Einfach erklärt

Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Hilfe und angemessene Entschädigung.

Gesetzestext

Bund und Kantone sorgen dafür, dass Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, Hilfe erhalten und angemessen entschädigt werden, wenn sie durch die Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Recht auf Hilfe in Notlagen

Einfach erklärt

Wer in Not ist und sich nicht selbst helfen kann, hat Anspruch auf Hilfe und die nötigsten Mittel für ein menschenwürdiges Leben.

Gesetzestext

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 123c

Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Einfach erklärt

Wer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder oder abhängige Personen verurteilt wird, darf nie mehr beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten.

Gesetzestext

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 123b

Unverjährbarkeit der Strafverfolgung und der Strafe bei sexuellen und bei pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät

Einfach erklärt

Sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern vor der Pubertät verjähren nie.

Gesetzestext

Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.

Grundrechte

Artikel 8

Rechtsgleichheit

Einfach erklärt

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Sprache, Behinderung oder anderen Merkmalen benachteiligt werden. Männer und Frauen sind gleichberechtigt und haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Gesetzestext

1Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Grundrechte

Artikel 26

Eigentumsgarantie

Einfach erklärt

Das Eigentum ist geschützt. Wenn der Staat Eigentum wegnimmt, muss er dafür voll entschädigen.

Gesetzestext

1Das Eigentum ist gewährleistet.

2Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.