Artikel 75
Raumplanung
Einfach erklärt
Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Die Kantone setzen sie um und sorgen für eine sinnvolle Nutzung des Bodens.
Gesetzestext
1Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.
2Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.
3Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.