Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🏥Gesundheit🎓Bildung

Artikel 118b

Forschung am Menschen

Einfach erklärt

Der Bund regelt die Forschung am Menschen zum Schutz der Menschenwürde. Teilnehmer müssen einwilligen, und die Risiken dürfen nicht unverhältnismässig sein.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen, soweit der Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit es erfordert. Er wahrt dabei die Forschungsfreiheit und trägt der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft Rechnung.

2Für die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er folgende Grundsätze:

  • a.Jedes Forschungsvorhaben setzt voraus, dass die teilnehmenden oder gemäss Gesetz berechtigten Personen nach hinreichender Aufklärung ihre Einwilligung erteilt haben. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Eine Ablehnung ist in jedem Fall verbindlich.
  • b.Die Risiken und Belastungen für die teilnehmenden Personen dürfen nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen des Forschungsvorhabens stehen.
  • c.Mit urteilsunfähigen Personen darf ein Forschungsvorhaben nur durchgeführt werden, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Lässt das Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten, so dürfen die Risiken und Belastungen nur minimal sein.
  • d.Eine unabhängige Überprüfung des Forschungsvorhabens muss ergeben haben, dass der Schutz der teilnehmenden Personen gewährleistet ist.
Zuletzt aktualisiert: 2024

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Artikel 64

Forschung

Einfach erklärt

Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und Innovation. Er kann Forschungsstätten betreiben.

Gesetzestext

1Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.

2Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind.

3Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 123c

Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Einfach erklärt

Wer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder oder abhängige Personen verurteilt wird, darf nie mehr beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten.

Gesetzestext

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 118

Schutz der Gesundheit

Einfach erklärt

Der Bund schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er regelt den Umgang mit Lebensmitteln, Medikamenten und Chemikalien und bekämpft übertragbare Krankheiten. Tabakwerbung, die Kinder erreicht, ist verboten.

Gesetzestext

1Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit.

2Er erlässt Vorschriften über: a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können; b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht; * c. den Schutz vor ionisierenden Strahlen.

Grundrechte

Artikel 20

Wissenschaftsfreiheit

Einfach erklärt

Die Freiheit der Wissenschaft und Forschung ist geschützt.

Gesetzestext

Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.

Grundrechte

Artikel 7

Menschenwürde

Einfach erklärt

Die Würde jedes Menschen muss geachtet und geschützt werden.

Gesetzestext

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.