Artikel 47
Eigenständigkeit der Kantone
Einfach erklärt
Der Bund respektiert die Eigenständigkeit der Kantone. Er lässt ihnen genügend eigene Aufgaben und Geld.
Gesetzestext
1Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone.
2Er belässt den Kantonen ausreichend eigene Aufgaben und beachtet ihre Organisationsautonomie. Er belässt den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen und trägt dazu bei, dass sie über die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen.