Artikel 117
Kranken- und Unfallversicherung
Einfach erklärt
Der Bund regelt die Kranken- und Unfallversicherung und kann sie obligatorisch erklären.
Gesetzestext
1Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung.
2Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.