BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 117
Kranken- und Unfallversicherung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung. Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.
Zuletzt aktualisiert: 2024