Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 68

Sport

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund fördert den Sport, insbesondere die Ausbildung. Er betreibt eine Sportschule. Er kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen und den Sportunterricht an Schulen obligatorisch erklären.

Zuletzt aktualisiert: 2024