AHV, IV, Pensionskasse, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe
15 Artikel zu diesem Thema
Der Staat muss sich an das Recht halten. Staatliches Handeln muss im Interesse der Allgemeinheit und verhältnismässig se…
Jede Person ist für sich selbst verantwortlich und hilft nach ihren Möglichkeiten mit, die Aufgaben in Staat und Gesells…
Wer in Not ist und sich nicht selbst helfen kann, hat Anspruch auf Hilfe und die nötigsten Mittel für ein menschenwürdig…
Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass alle Menschen soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Bildung und angeme…
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen: der AHV/IV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und…
Die AHV/IV ist obligatorisch. Die Renten sollen den Existenzbedarf decken. Die Versicherung wird durch Beiträge der Vers…
Wer trotz AHV/IV-Rente nicht genug zum Leben hat, erhält Ergänzungsleistungen von Bund und Kantonen.
Der Bund und die Kantone fördern die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben und in die Gesellscha…
Die Kantone sorgen für die Hilfe und Pflege von älteren und behinderten Menschen zu Hause. Der Bund unterstützt gesamtsc…
Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Zusammen mit der AHV soll sie die gewohnte L…
Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Sie zahlt Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen gege…
Bedürftige Personen werden von ihrem Wohnkanton unterstützt (Sozialhilfe).
Der Bund kann Familienzulagen regeln und eine Mutterschaftsversicherung einrichten. Er berücksichtigt die Bedürfnisse de…
Der Bund regelt die Kranken- und Unfallversicherung und kann sie obligatorisch erklären.
Dieser Artikel enthält Übergangsbestimmungen zu späteren Verfassungsänderungen, unter anderem zum UNO-Beitritt, Finanzau…