BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 115
Unterstützung Bedürftiger
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten.