Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🏥Gesundheit🏦Sozialversicherung

Thematische Verbindungen

Art. 41: Sozialziele

Krankenversicherung ist Teil der Sozialziele – staatliche Verantwortung für Gesundheitsversorgung

Artikel 117

Kranken- und Unfallversicherung

Einfach erklärt

Der Bund regelt die Kranken- und Unfallversicherung und kann sie obligatorisch erklären.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung.

2Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Aktueller Bezug

Wie dieser Artikel heute relevant ist

Debatte

Krankenkassenprämien und Kostenbremse

Die Krankenkassenprämien steigen jährlich stark an. Zwei Volksinitiativen – die Prämienentlastungs-Initiative und die Kostenbremse-Initiative – wurden 2024 abgelehnt. Die Debatte über die Finanzierung des Gesundheitswesens geht weiter.

November 2024

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 116

Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung

Einfach erklärt

Der Bund kann Familienzulagen regeln und eine Mutterschaftsversicherung einrichten. Er berücksichtigt die Bedürfnisse der Familien.

Gesetzestext

1Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.

2Er kann Vorschriften über die Familienzulagen erlassen und eine eidgenössische Familienausgleichskasse führen.

3Er richtet eine Mutterschaftsversicherung ein. Er kann auch Personen zu Beiträgen verpflichten, die nicht in den Genuss der Versicherungsleistungen gelangen können.

4Der Bund kann den Beitritt zu einer Familienausgleichskasse und die Mutterschaftsversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären und seine Leistungen von angemessenen Leistungen der Kantone abhängig machen.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 68

Sport

Einfach erklärt

Der Bund fördert den Sport und die Sportausbildung. Er kann Sportunterricht an Schulen obligatorisch erklären.

Gesetzestext

1Der Bund fördert den Sport, insbesondere die Ausbildung.

2Er betreibt eine Sportschule.

3Er kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen und den Sportunterricht an Schulen obligatorisch erklären.