Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 79

Fischerei und Jagd

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund legt Grundsätze fest über die Ausübung der Fischerei und der Jagd, insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt der Fische, der wild lebenden Säugetiere und der Vögel.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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