BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 192
Grundsatz
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.
Zuletzt aktualisiert: 2024