Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 192

Grundsatz

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden. Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.

Zuletzt aktualisiert: 2024