Artikel 151
Sessionen
Einfach erklärt
Die Räte treffen sich regelmässig zu Sessionen. Ein Viertel der Mitglieder oder der Bundesrat können eine ausserordentliche Session verlangen.
Gesetzestext
1Die Räte versammeln sich regelmässig zu Sessionen. Das Gesetz regelt die Einberufung.
2Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.