BundesverfassungGrundrechte
Artikel 35
Verwirklichung der Grundrechte
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.
Zuletzt aktualisiert: 2024